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  • Erklärung zur Barrierefreiheit

     

    Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://hfmdk-cloud-application.academyfive.net/de/index.php veröffentlichte Websit der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main.

     

    Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

     

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

     

    Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2023 durchgeführten Selbstbewertung. 

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Die Überprüfung ergab, dass die website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar ist.

     

    Unvereinbarkeit mit der HVBIT

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

     

    Barrieren:

    ·      

    ·           Textboxen werden vom Screenreader teilweise nicht vorgelesen, es wird kein Hinweis auf die Ausfüllpflicht gegeben. 

    ·           Uploadfelder werden vom Screenreader nicht erkannt.

    ·         Einige Elemente können nicht mit der Tastatur angesteuert werden.

    ·         Auf langen Seiten/Tabs fehlt die Aufforderung zum Scrollen, der nicht auf dem Bildschirm angezeigte Bereich wird nicht vorgelesen.

    ·         Checkboxen werden nicht vorgelesen, es wird kein Hinweis auf die Ausfüllpflicht gegeben.

    Derzeit sind keine barrierefreien Alternativen vorhanden. Die Seite befindet sich noch im Aufbau. Die vorhandenen Barrieren werden sukzessive abgebaut.

    Unverhältnismäßige Belastung

    Kein Anwendungsfall.

     

    Kein Anwendungsfall

    Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.

     

    Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 08.12.2023 erstellt.

     

    Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

    Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

    Ansprechpersonen Barrierefreiheit der HfMDK:

    Susanne Lippold T +49 (0)69 154 007 377 E susanne.lippold@hfmdk-frankfurt.de



    Durchsetzungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

     

    Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

    Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

    Sitz: Regierungspräsidium Gießen

    Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

    Landesbeauftragte für barrierefreie IT

    Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

    Landgraf-Philipp-Platz 1-7

    35390 Gießen

    Telefon: +49 641 303 - 2901

    E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

     

    Durchsetzung beantragen